Besonders jetzt zu Schulbeginn gilt: Um sicher in die Schule zu gelangen, sind einige Regeln zu beachten.
So dürfen Kinder grundsätzlich erst ab dem 12. Lebensjahr allein mit dem Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs sein. Mit der freiwilligen Radfahrprüfung des Jugendrotkreuzes sind Kinder bereits im Alter von 10 Jahren für die Gefahren im Straßenverkehr gerüstet und zum Alleinfahren berechtigt. Was vielen nicht bekannt ist: Auch für das Alleinfahren mit Scooter und Roller sind Radfahrprüfung oder Mindestalter Voraussetzung!
In den September-Ausgaben der ÖJRK-Schülerzeitschriften Spatzenpost, Kleines Volk, JÖ und Topic finden SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern Wissenswertes rund um das Thema Sicherer Schulweg!
Mehr Infos zur Sicherheit am Schulweg